Baugrundstücke in der Gemeinde Schafstedt

Die Gemeinde Schafstedt bietet im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 Wohngrundstücke für überwiegend Einzel-, z.T. auch Doppelhäusern in offener Bauweise an. Bei den Wohngebäuden ist eine Ausnutzung von max. 2 Wohnungen festgelegt.

Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 13 liegt im Nordosten der bebauten Ortslage Schafstedts unmittelbar an der zum Ortsteil Rosenhof führenden Straße Heisterbarg.

Der Preis für das Grundstück beträgt 32,51 € je m2 und enthält die Kosten für den Kauf sowie für die gemeindlichen Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
Ferner ist
- für die durchgeführte Vermessung ein Betrag in Höhe von 544,04 € und
- für einen Kostenersatz für die Schächte ein Betrag in Höhe von 1.057,37 €
zu entrichten.

 


Desweiteren bietet die Gemeinde Schafstedt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 16 Wohngrundstücke für Einzel- und Doppelhäuser in den Größen zwischen 532 und 1.104 m2 an.

Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 16 liegt südlich der Bebauung am Heisterberg und östlich der Bebauung an der Lindenstraße.

Der Preis für die jetzt verfügbaren Grundstücke beträgt 31,80 € je m2 und enthält die Kosten für den Kauf sowie für die gemeindlichen Erschließungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Ferner ist für die durchgeführte Vermessung ein Betrag in Höhe von 709,17 €  zu entrichten.


Mit dem hier vorhandenen Link Leitet Herunterladen der Datei ein"Satzung B-Plan Nr. 16" gelangen Sie zu der dem Bebauungsgebiet Nr. 16 zugrundeliegenden Satzung. Dort erhalten Sie Informationen über die Art und Weise der Bebaubarkeit der Grundstücke.

 

Weitere Informationen
erteilt
der Bürgermeister der Gemeinde Schafstedt
Herr Harald Mahn
Buchenweg 12
25767 Schafstedt
Tel.: 04805 515

oder

das Amt Mitteldithmarschen
Herr Tim Benck
Zingelstraße 2
25704 Meldorf
Tel.: 04832 9597 183
E-Mail: t.benck(at)mitteldithmarschen.de