Gemeindevertretung der Gemeinde Wennbüttel

Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde und trifft die ihr nach §§ 27 und 28 GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie diese nicht auf die Bürgermeisterin/den Bürgermeister oder auf ständige Ausschüsse übertragen hat. Die Gemeindevertretung wird alle 5 Jahre von den Bürgern gewählt.


Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich. Für einzelne Angelegenheiten kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Termine der Sitzungen finden Sie unter -Sitzungstermine-. Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen werden unter -Protokolle- bekanntgegeben.