Führungszeugnis und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
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Führungszeugnis
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Es beinhaltet die vollständigen Personalien und es wird angegeben, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) stellen, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Die Beantragung ist persönlich vorzunehmen, eine Bevollmächtigung einer dritten Person ist nicht zulässig.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit Führungszeugnisse online im Internet beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Voraussetzungen hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Es gibt unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:
Belegart N: das Führungszeugnis wird für private Zwecke benötigt und wird Ihnen direkt zugesandt.
Belegart O: das Führungszeugnis wird für eine Behörde benötigt und wird dieser dann direkt zugesandt. Für diesen Fall bitte die Anschrift und den Verwendungszweck der entsprechenden Behörde mitbringen.
Die Ausstellung eines Führungszeugnisses dauert in der Regel ca. 1–2 Wochen.
Notwendige Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- beim Führungszeugnis der Belegart O die Anschrift der anfordernden Behörde und deren Verwendungszweck
Gebühren- die Gebühr beträgt 13,00 €
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Erweitertes Führungszeugnis
Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie beantragen, wenn Sie beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.
Auch bei dem erweiterten Führungszeugnis gibt es die Belegarten N und O wie bei dem einfachen Führungszeugnis (siehe oben). Die Beantragung ist persönlich vorzunehmen, eine Bevollmächtigung einer dritten Person ist nicht zulässig.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit Führungszeugnisse online im Internet beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Voraussetzungen hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Notwendige Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass ein erweitertes Führungszeugnis für die betroffene Person erforderlich ist und die Voraussetzungen nach § 30a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz vorliegen.
Gebühren- die Gebühr beträgt 13,00 €
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Den Antrag können Sie unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses bei der Meldebehörde (Bürgerbüro) stellen, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Die Beantragung ist persönlich vorzunehmen, eine Bevollmächtigung einer dritten Person ist nicht zulässig.
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online im Internet beim Bundesamt für Justiz zu beantragen. Voraussetzungen hierfür sind der elektronische Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Information
Antragsteller können sowohl natürliche als auch juristische Personen (z.B. AG, GmbH) und Personenvereinigungen (z.B. KG, OHG) sein.
Es gibt unterschiedliche Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:- Belegart 1: die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird für private Zwecke benötigt und wird Ihnen direkt zugesandt.
- Belegart 9: die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird für eine Behörde benötigt und wird dieser dann direkt zugesandt. Für diesen Fall bitte die Anschrift und den Verwendungszweck der entsprechenden Behörde mitbringen.
Die Ausstellung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister dauert in der Regel 1-2 Wochen.
Notwendige Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- bei der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der Belegart 9 die Anschrift der anfordernden Behörde und deren Verwendungszweck
Gebühren- die Gebühr beträgt 13,00 €