Eine Fehlgeburt (Leibesfrucht, die tot geboren wurde und weniger als 500g wiegt) kann von einer Person, der bei einer Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. Auf Wunsch des Anzeigenden erteilt das Standesamt eine Bescheinigung.
Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.
Eine Liste anerkannter Beratungsstellen für Schwangere finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).
Weiterführende Informationen (extern):
MSGWG - Beratungsangebote für schwangere Frauen und werdende Väter
Nachweis, dass eine Fehlgeburt stattgefunden hat, zum Beispiel:
10,00 Euro für die Bescheinigung.
§ 31 Personenstandverordnung (PStV).