Amt Mitteldithmarschen sucht (Jugend-)Schöffen

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Auch im Amtsbereich des Amtes Mitteldithmarschen werden in den 24 Amtsgemeinden wieder Freiwillige gesucht, die sich für diese verantwortungsvolle, ehrenamtliche Tätigkeit zur Verfügung stellen.
„Wir nehmen die Bewerbungen der Interessierten für die Schöffen-, bzw. Jugendschöffenwahl ab sofort gern entgegen“, sagt Amtsdirektor Stefan Oing und schildert sodann den weiteren Verlauf wie folgt: „Die Bewerbungen werden bei uns sorgsam gelistet und dem Jugendhilfeausschuss des Kreises Dithmarschen für die Jugendschöffenwahl, bzw. den Gemeindevertretungen für die Schöffenwahl für die konstituierende Sitzungsrunde im Juni 2023 zur Beschlussfassung aufgearbeitet.“
Die Bewerber/innen müssen am 01.01.2024 mindestens 25 und dürfen höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige. Weitere Voraussetzungen, aber auch einschränkende oder gar ausschließende Gründe der Übernahme eines solchen Amtes sind auf der Homepage www.schoeffenwahl.de ersichtlich. Das Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils - gleichzeitig bietet es aber auch die Chance, als ehrenamtlicher Richter an der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik mitzuwirken. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Ihr Interesse richten Sie bitte per Bewerbung bis Ende April an das Amt Mitteldithmarschen. Ein Formular kann unter der E-Mail Adresse m.hasberg@mitteldithmarschen.de angefordert, bzw. über die Homepage www.mitteldithmarschen.de abgerufen werden. Alle weiteren Details über das Schöffenamt finden Sie unter www.schoeffenwahl.de.