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Bundestagswahl am 23.02.2025

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Ulrike Leone

-Informationen zur Briefwahl-

Ab sofort können schriftlich und elektronisch Briefwahlanträge zur Bundestagswahl am 23.02.2025 gestellt werden.

Die Briefwahl eröffnet den Wahlberechtigten, die sich am Wahltag während der Wahlzeit aus wichtigem Grund außerhalb ihres Wahlbezirks aufhalten oder infolge Krankheit ihren Wahlraum nicht aufsuchen können, die Möglichkeit, dennoch ihre Stimme abzugeben.

Wo und wie kann ich Briefwahl beantragen?

Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese können bei den Bürgerbüros in den Verwaltungsgebäuden Albersdorf, Bahnhofstraße 23, und Meldorf, Roggenstraße 14, beantragt werden. Die einfachste Möglichkeit der Beantragung besteht darin, den Online-Antrag im Internet auf der Homepage des Amtes auszufüllen.

Hier gelangen Sie zum Online-Briefwahlantrag für die Bundestagswahl am 23.02.2025.

Sobald dem Amt Mitteldithmarschen alle für die Briefwahl notwendigen Unterlagen vorliegen (dazu zählen auch die Stimmzettel), werden die Anträge unverzüglich bearbeitet und die Briefwahlunterlagen zugestellt.

Ergänzende Informationen sind auf der Seite des Kreises Steinburg erhältlich.

Wer nicht die Möglichkeit hat, den Briefwahlantrag im Internet zu stellen, der kann selbstverständlich auch den Wahlbenachrichtigungsbrief benutzen, um den auf der Rückseite aufgedruckten Wahlscheinantrag auszufüllen.

Den Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten Sie bis spätestens Samstag, 01.02.2025.

Wer auch den Brief nicht mehr hat, kann auch einen formlosen Briefwahlantrag stellen. Die Anträge müssen entweder

  1. ausreichend frankiert per Post oder
  2. elektronisch per e_mail an wahlen-meldorf@mitteldithmarschen.de geschickt werden oder
  3. persönlich dort abgegeben werden. Wer ins Bürgerbüro kommt, um Briefwahl zu beantragen, kann die Briefwahl gleich an Ort und Stelle ausüben und alle Unterlagen dort lassen.

Gegen Vorlage Ihrer Wahlbenachrichtigung oder Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses haben Sie die Möglichkeit, in den Bürgerbüros Albersdorf und Meldorf Ihre Briefwahlunterlagen zu erhalten oder sofort zu wählen.

Briefwahlunterlagen gibt es nur auf Antrag. Ein Briefwahlantrag muss persönlich vom Wähler unterschrieben werden. Ohne Unterschrift muss er vom Wahlamt leider zurückgeschickt werden. Einzige Ausnahme ist die Online-Beantragung über das Internet oder per e_mail.

Einer anderen als der wahlberechtigten Person selbst dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person unterschriebene Wahlscheinantrag, eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen vorgelegt wird.

Es ist ausdrücklich nicht zulässig, dass jemand ohne entsprechende "Vollmacht" für einen anderen die Unterlagen mitnimmt. Telefonische Anträge sind nicht zulässig!

Briefwahlanträge können bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, gestellt werden. Nach dem 21.02.2025, 15:00 Uhr, ist ein Antrag nur bei plötzlicher Erkrankung möglich und dies auch nur am Wahltag von 08:00 bis 15:00 Uhr im Bürgerbüro Meldorf, Roggenstraße 14.

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