Informationen zur Grundsteuerreform 2025
Die Grundsteuerreform tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Grundsteuerreform tritt zum 01.01.2025 in Kraft und bringt grundlegende Änderungen in der Berechnung und Erhebung der Grundsteuer mit sich. Ziel der Reform ist es, eine gerechtere und aktualisierte Bewertung der Grundstücke und Immobilien in Deutschland zu ermöglichen.
Um Sie bestmöglich zu informieren, haben wir ein Informationsblatt erstellt, das Sie direkt hier im Artikel herunterladen können. Es enthält:
- eine Übersicht zur Berechnung der Grundsteuer,
- Hinweise zu Einwendungen gegen Bescheide und
- Kontaktinformationen zu den zuständigen Finanzämtern.
Bitte beachten Sie, dass die Berechnung des Grundsteuerwertes und des Steuermessbetrages ausschließlich durch die zuständigen Finanzämter erfolgt und auch nur dort Einwendungen eingereicht werden können.
Zusätzlich finden Sie weiterführende Informationen und häufig gestellte Fragen auf der offiziellen Website des Landes Schleswig-Holstein: www.schleswig-holstein.de/grundsteuerreform.