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L 139: mehrfach mutwillige Beschädigungen von Biotop-Bäumen

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Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) bittet um Hinweise zur Aufklärung wiederholter Zerstörung neugepflanzter Bäume entlang der Landesstraße 139 bei Eddelak.

Im März 2025 wurden dort sechs junge Pappeln entlang mitsamt Stützpfählen abgesägt. Es ist nunmehr der dritte Fall mutwilliger Zerstörung von jungen, frischgepflanzten Grau-Pappeln seit 2024. Die Gründe hierfür sind unklar.

Die jungen Grau-Pappeln hatte der LBV.SH bereits 2009 an der L 139 zur Verbesserung des biologischen Kleinklimas gepflanzt sowie zur Belebung und Gliederung des kulturland­schaftlichen Landschaftsbildes. Nach der Sanierung des straßenbegleitenden Radwegs 2023 wurden 18 weitere Pappeln als Lückenschluss gepflanzt. Im Frühjahr 2024 wurden mutwillig neun Bäume beschädigt.

Daraufhin pflanzte der LBV.SH erneut fünf Grau-Pappeln nach. Doch auch diese wurden kurz darauf Opfer von Vandalismus, in dem sie abgebrochen wurden. Im Herbst 2024 wur­den die von Unbekannten beschädigten Pappeln durch neun weitere Bäumen ersetzt.

Wer Hinweise zu den Baumschädigungen geben kann, wird gebeten sich an den LBV.SH oder die Polizei zu wenden. Die mutwillige Beschädigung und Zerstörung der Bäume stellt eine Straftat gemäß § 303 Strafgesetzbuch (Sachbeschädigung) dar und kann strafrecht­lich verfolgt werden. Neben dem erheblichen finanziellen Schaden - die Kosten pro Ersatz­baum belaufen sich auf rund 500 Euro und werden vom Steuerzahler getragen - entsteht ein hoher ökologischer Verlust: Alleen und Baumreihen sind gemäß § 30 Bundesnatur­schutzgesetz in Verbindung mit § 21 Landesnaturschutzgesetz geschützte Biotope. Mit der Pflanzung der Bäume leistet der LBV.SH einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologi­schen Vielfalt und der kulturhistorisch wertvollen Landschaftselemente, die das typische Erscheinungsbild der Region prägen.

Die Grau-Pappel ist besonders frosthart, klimaresilient und verträgt auch Veränderungen des Grundwasserspiegels. Der Baum wächst in jungen Jahren schnell und kann eine Höhe von bis zu 35 Metern erreichen.


Im Internet informiert der LBV.SH unter www.schleswig-holstein.de/lbvsh  über die Aufgaben des Straßenbetriebsdienstes bei der Pflege des Straßenbegleitgrüns.

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