Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Neubau der 600 kV DC - Leitung BorWin kappa - Büttel des Netzanbindungsprojektes BorWin6 für den Bereich der 12-sm-Grenze bis UW Büttel - Abschnitt Landtrasse -
hier: 1. Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Unterlagen sind ab Auslegungsbeginn (04.11.2025) auf der Internetseite des Amtes bzw. Ihrer amtsfreien Gemeinde zugänglich. (§ 43 a EnWG).
Dieses erfolgt über folgenden Link zum Verfahren: www.schleswig-holstein.de/afpe
Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein gehörende Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) führt derzeit ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff EnWG für das im Betreff genannte Vorhaben durch.
hier: Erhöhung der Entnahme- und Einleitmengen sowie Änderung von Übergabepunkten und Einleitstellen aus der Wasserhaltung sowie Anpassung der Kompensationstabelle
Die Bekanntmachung wird für den gesamten Amtsbereich bekannt gemacht werden, damit auch Betroffene die ggf. ein Grundstück in einer räumlich betroffenen Gemeinde besitzen, jedoch in einer anderen Gemeinde des Amtsbereiches ihren Wohnsitz haben, informiert werden.
Ablauf der Einwendungsfrist endet am 17.12.2025.