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Wahl einer/eines Bürgermeisterin/Bürgermeisters in der Stadt Meldorf

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Ulrike Leone

-Informationen zur Briefwahl-

Ab sofort können Briefwahlanträge zur Wahl einer/eines Bürgermeisterin/Bürgermeisters am 22. Juni 2025 gestellt werden.

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen bestehen folgende Möglichkeiten:

  1. per Online-Wahlscheinantrag: Online-Wahlscheinantrag (bitte hier klicken)
  2. per E-Mail:                              wahlen-meldorf@mitteldithmarschen.de
  3. durch Ausfüllen und Unterschreiben des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Der Antrag muss entweder ausreichend frankiert per Post an die Amtsverwaltung, Roggenstraße 14, 25704 Meldorf, geschickt werden oder persönlich dort abgegeben werden.
  4. persönlich im Bürgerbüro

Wer ins Bürgerbüro kommt, um Briefwahl zu beantragen, kann gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder des Personalausweises bzw. Reisepasses direkt per Brief vor Ort wählen und alle Unterlagen dort lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig!

Briefwahlunterlagen gibt es nur auf Antrag. Ein Briefwahlantrag muss zwingend persönlich vom Wähler unterschrieben werden. Ohne Unterschrift muss er vom Bürgerbüro leider zurückgeschickt werden. Einzige Ausnahme ist die elektronische Beantragung mit dem Online-Wahlscheinantrag auf der Homepage des Amtes oder per E-Mail. Einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich dürfen der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der wahlberechtigten Person unterschriebene Wahlscheinantrag, eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Wahlscheins oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen vorgelegt wird. Es ist ausdrücklich nicht zulässig, dass jemand ohne entsprechende „Vollmacht“ für einen anderen die Unterlagen mitnimmt. Telefonische Anträge sind nicht zulässig!

Briefwahlanträge können nur bis Freitag, 20. Juni 2025, 12 Uhr, gestellt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag am Wahltag von 8 Uhr bis 15 Uhr ausschließlich im Bürgerbüro in Meldorf, Roggenstraße 14, möglich.

Mit den Briefwahlunterlagen erhält der Wähler den amtlichen Stimmzettel, den Wahlschein, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen hellroten Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt. Der Wähler kennzeichnet zunächst den Stimmzettel mit einem Kreuz. Personen, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht auszuüben, dürfen sich bei der Briefwahl einer Hilfsperson ihres Vertrauens bedienen. Der gekennzeichnete Stimmzettel wird gefaltet und in den blauen Stimmzettelumschlag gelegt. Der Umschlag ist zuzukleben. Anschließend muss die Versicherung an Eides Statt auf dem Wahlschein vom Wähler bzw. der oben beschriebenen Hilfsperson unterschrieben werden. Der unterschriebene Wahlschein wird dann zusammen mit dem verschlossenen blauen Wahlumschlag in den hellroten Wahlbriefumschlag gesteckt. Auch der Wahlbriefumschlag ist zuzukleben. Anschließend kann der Wahlbriefumschlag unfrankiert zur Post gegeben oder direkt bei der Amtsverwaltung abgegeben werden. Wahlbriefumschläge, die aus dem Ausland abgeschickt werden, müssen allerdings frankiert werden. Diese sind nicht kostenfrei. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse des Amtes absenden, dass er dort bis spätestens zum Wahltag eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle des Amtes Mitteldithmarschen persönlich abgegeben werden. Verspätet eingegangene Wahlunterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.

Wer seinen Wahlbrief am Wahltag abgeben möchte, beachtet bitte folgende Hinweise:

Die Auswertung der Wahlbriefe erfolgt ausschließlich in den Wahllokalen der 5 Wahlbezirke. Bitte geben Sie Ihren Wahlbrief am Wahltag daher in dem Wahllokal Ihres Wahlbezirkes ab, in dem Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen wurden. Entsprechende Angaben entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Für weitere Rückfragen zur Briefwahl stehen Ihnen die Bürgerbüros des Amtes Mitteldithmarschen gerne zur Verfügung.

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