Fischereischein und Fischereimarken
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Fischereischein
Wer als Schleswig-Holsteiner angeln möchte, benötigt einen Fischereischein. Voraussetzung zur Ausstellung des Fischereischeines ist eine erfolgreich abgelegte Fischereischeinprüfung.
Information
In Schleswig-Holstein wird die Fischereischeinprüfung unter Aufsicht des Landes vom Landessportfischerverband (http://lsfv-sh.de/) und vom Landesanglerverband (http://lav-union-nord.de/) durchgeführt. Beide Verbände bieten dazu auch Lehrgänge an.
Notwendige Unterlagen- Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Prüfungsnachweis als Berufsfischer
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild (bei Personen ab Vollendung des 16. Lebensjahres)
Haben Sie Ihren Fischereischein verloren, kann unter Vorlage der oben genannten notwendigen Unterlagen ein Ersatzfischereischein ausgestellt werden.
Information
Sollte das Prüfungszeugnis nicht mehr vorhanden sein, muss eine Zweitschrift beim Landessportfischerverband Schleswig-Holstein beantragt werden. Die Kosten betragen 10,00 €.
Gebühren- Erstausstellung und Ersatz des Fischereischeines kosten 10,00 €
Formulare
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Fischereischeininhaber anderer Bundesländer
Wohnsitz außerhalb von Schleswig-Holstein:
Wenn Sie einen gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzen, müssen Sie eine Fischereiabgabe (in Form einer Fischereimarke) für Schleswig-Holstein entrichten, um in schleswig-holsteinischen Gewässern angeln zu dürfen. Dazu legen Sie bitte Ihren gültigen Fischereischein bei uns vor.
Gebühren- 10,00 € pro Kalenderjahr
Wohnsitz innerhalb von Schleswig-Holstein:
Wenn Sie einen Fischereischein eines anderen Bundeslandes besitzen und Ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben, müssen Sie den Fischereischein für Schleswig-Holstein beantragen, um in den schleswig-holsteinischen Gewässern angeln zu dürfen. Der Fischereischein eines anderen Bundeslandes ist in diesem Fall nicht gültig. (Siehe „Fischereischein“) -
Fischereimarke
Die Gültigkeit erhält der Fischereischein durch die Fischereiabgabe, die Sie als Jahresmarke für das laufende Jahr und maximal 4 weitere Jahre im Voraus im Bürgerbüro oder online im Internet beim Schleswig-Holstein-Portal erwerben können.
Gebühren- 10,00 € pro Kalenderjahr
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Ausnahmegenehmigung (sog. "Urlauberfischereischein")
Es ist möglich auch ohne einen Fischereischein in Schleswig-Holstein zu angeln. Sie müssen dafür lediglich eine Ausnahmegenehmigung (den sogenannten „Urlauberfischereischein“) beim Bürgerbüro beantragen (Antrag hier). Ihr Wohnsitz spielt dabei keine Rolle. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, den sogenannten Urlauberfischereischein online im Internet beim Schleswig-Holstein-Portal zu beantragen. Der „Urlauberfischereischein“ berechtigt zur Freizeitfischerei in ganz Schleswig-Holstein (Erlaubnisscheinpflicht in bestimmten Gewässern bleibt davon unberührt).
Gültigkeit
Längstens 28 aufeinanderfolgende Tage – 1 Verlängerung um jeweils weitere 28 Tage sind in einem Kalenderjahr möglich.
Gebühren- die Ausstellung der Ausnahmegenehmigung sowie die Verlängerung kosten jeweils 10,00 €. Dazu müssen Sie noch pro Kalenderjahr eine Fischereimarke für 10,00 € erwerben.
Notwendige Unterlagen- Personalausweis bzw. Reisepass