Gewerbeangelegenheiten
-
Gewerbeanmeldung
Nach § 14 Gewerbeordnung sind Sie als Gewerbetreibenderverpflichtetden Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstellebeim hiesigen Gewerbeamt anzumelden.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, Gewerbeanmeldungen online im Internet zu tätigen:
Online-Gewerbemeldungen
Information
Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, UG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer der GmbH).
Ein Gewerbe ist:- jede erlaubte (das heißt nicht sozial unwertige), selbständige (das heißt insbesondere im eigenen Namen und in der Regel auf eigene Rechnung) ausgeübte Tätigkeit
- die auf Gewinnerzielung gerichtet und
- auf Dauer angelegt ist
Gemäß § 6 Gewerbeordnung zählen zu den nicht anzeigepflichtigen gewerblichen Tätigkeiten:- nicht erlaubte Tätigkeiten (sozial unwertige und damit generellverbotene Tätigkeiten)
- Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft
- freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler oder
- die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens
Notwendige Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
- gegebenenfalls ein Führungszeugnis bzw. Gewerbezentralregisterauszug, sofern erforderlich
- bei Ausländern: Aufenthaltserlaubnis, die einen Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit zulässt beziehungsweise Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger
Besonderheit erlaubnispflichtige Tätigkeiten
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
Insbesondere sind folgende gewerbliche Tätigkeiten erlaubnispflichtig:- Betrieb von Gaststätten
- Reisegewerbe
- Spielhallenbetrieb
- Pfandleihgewerbe
- Bewachungsgewerbe
- Versteigerergewerbe
- Makler
- Versicherungsvermittler
Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, Ihre fachliche Eignungund gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Notwendige Unterlagen (bitte im Einzelfall nachfragen)- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- gegebenenfalls Handelsregisterauszug
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Gebühren- die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung beträgt 30,00€
Formulare -
Gewerbeummeldung
Wenn Sie z.B. Ihren Gewerbebetrieb innerhalb eines Ortes verlegen oder sich die angemeldete Tätigkeit ändert, dann sind Sie als Gewerbetreibender nach §14 Gewerbeordnung verpflichtet, eine Gewerbeummeldung beim Gewerbeamt zu tätigen.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, Gewerbeummeldungen online im Internet zu tätigen:
Online-Gewerbemeldungen
Information
Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, UG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer der GmbH).
Notwendige Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- bisherige Gewerbeanmeldung
- gegebenenfalls ein Führungszeugnis bzw. Gewerbezentralregisterauszug, sofern erforderlich
Gebühren- die Gebühr für eine Gewerbeummeldung beträgt 30,00€
Formulare -
Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbeabmeldung ist erforderlich, wenn entweder ein stehendes Gewerbe oder eine Haupt-oder Zweigniederlassung vollständig aufgegeben wird. Auch die Aufgabe einer unselbstständigen Zweigstelle muss beim Gewerbeamt angezeigt werden.
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, Gewerbeabmeldungen online im Internet zu tätigen:
Online-Gewerbemeldungen
Information
Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen.
Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG, UG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer der GmbH).
Notwendige Unterlagen- Personalausweis oder Reisepass
- bisherige Gewerbeanmeldung
Gebühren- die Abmeldung des Gewerbes ist gebührenfrei.
Formulare