Prüfergebnisse des Sozialministeriums zur Überleitungsbilanz nach § 58 Abs. 3 KiTaG
Das Amt Mitteldithmarschen hat für die Standortgemeinden der Kindertageseinrichtungen im Amtsgebiet zum Zwecke der Evaluation eine Überleitungsbilanz gemäß § 58 Abs. 3 KiTaG erstellt.
Die Überleitungsbilanz stellt insbesondere die Veränderungen der finanziellen Aufwendungen der Gemeinde für die Kindertagesförderung auf Basis von Ist-Zahlen und Hochrechnungen, der Elternbeiträge, des Betreuungsangebots und der finanzierten Qualitätsstandards im Gemeindegebiet im Vergleich der Jahre 2019 und 2021 dar.
Die Prüfergebnisse stehen im Folgenden zum Download bereit: