Erreichbarkeit im Sozialbereich des Amtes Mitteldithmarschen
Die Erreichbarkeit im Sozialbereich des Amtes Mitteldithmarschen (Wohngeld- und Asylangelegenheiten u.a.) ist bis auf Weiteres eingeschränkt.
Aufgrund der fortlaufend hohen Zahlen von Flüchtlingszuweisungen sowie der Einführung der Wohngeldreform zum 01.01.2023 und der damit verbundenen Arbeitsbelastung ist es im Sozialbereich des Amtes Mitteldithmarschen (Wohngeld- und Asylangelegenheiten) erforderlich, dass bis auf Weiteres montags, mittwochs und freitags kein Kundenverkehr stattfinden kann. Ebenfalls ist der Sozialbereich an diesen Tagen telefonisch nicht zu erreichen.
Dienstags und donnerstags sind die Mitarbeitenden jeweils zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr für ihre Kunden*innen in gewohnter Form erreichbar.
Das Amt Mitteldithmarschen bittet um Ihr Verständnis.