Erreichbarkeit im Sozialbereich des Amtes Mitteldithmarschen

Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.03.2023 ist die Erreichbarkeit im Sozialbereich des Amtes Mitteldithmarschen (Wohngeld- und Asylangelegenheiten u.a.) eingeschränkt.
Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen sowie der Einführung der Wohngeldreform zum 01.01.2023 und der damit verbundenen Arbeitsbelastung ist es im Sozialbereich des Amtes Mitteldithmarschen (Wohngeld- und Asylangelegenheiten) erforderlich, dass in dem Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.03.2023 montags, mittwochs und freitags kein Kundenverkehr stattfinden kann. Ebenfalls ist der Sozialbereich an diesen Tagen telefonisch nicht zu erreichen.
Dienstags und donnerstags sind die Mitarbeitenden jeweils zwischen 8.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr für ihre Kunden*innen in gewohnter Form erreichbar.
Das Amt Mitteldithmarschen bittet um Ihr Verständnis.