Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.
Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.
Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).
Berechtigte Schülerinnen und Schüler im Kreis Dithmarschen, eine Fahrkarte zu erhalten:
Auf Antragstellung erhalten Schülerinnen und Schüler der Grundschulen, der Klassenstufen fünf bis dreizehn der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, des Berufsbildungszentrums Dithmarschen (BBZ), der Freien Waldorfschule Wöhrden und der Förderzentren mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen ein für sie kostenfreies Deutschland-Ticket.
OLAV - das neue Online Antragsverfahren ab dem Schuljahr 2024/2025
Ab dem Schuljahr 24/25 wird für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Dithmarschen ein neues einheitliches Online-Verfahren (OLAV) zur Beantragung von Schülerfahrkarten eingeführt.
Das Verfahren wird für den Kreis Dithmarschen zum SJ 24/25 durch die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg übernommen. Die Antragstellung kann seit dem 27. Mai 2024 online unter https://www.ticket-olav.de möglich.
Weitere Informationen finden Sie beim Kreis Dithmarschen unter: https://www.dithmarschen.de/themen/mobilitaet/schuelerbefoerderung
Was sollte ich noch wissen?
Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.