Gebührenerhöhung des Personalausweises

Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltungEntlastVO) zugestimmt.
Es ist geplant, dass die vorgenannten Änderungen nach Verkündung im BGBl. am 7. Februar 2026 in Kraft treten.
Nach dieser Verordnung ändern sich unter anderem die Preise für die Anträge für Personalausweise unter 24 Jahre (6 Jahre Gültigkeit) von 22,80€ auf 27,60€ und für die regulären Personalausweise (10 Jahre Gültigkeit) von 37,00€ auf 46,00€.