Informationen zur Briefabstimmung für den Bürgerentscheid in der Gemeinde Bargenstedt am 19.04.2026

Ab 09.03.2026 können Briefabstimmungsanträge für den Bürgerentscheid in der Gemeinde Bargenstedt am 19.04.2026 gestellt werden.
Für die Beantragung der Briefabstimmungsunterlagen bestehen folgende Möglichkeiten:
- Online-Abstimmungsantrag: Online-Abstimmungsscheinantrag
- per E-Mail: wahlen-meldorf@mitteldithmarschen.de
- durch Ausfüllen und Unterzeichnen auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung: Die Anträge müssen entweder per Post an die Amtsverwaltung geschickt werden (Achtung: Bitte Porto nicht vergessen!) oder persönlich dort abgegeben werden.
persönlich gegen Vorlage Ihrer Abstimmungsbenachrichtigung oder Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses haben Sie die Möglichkeit, im Bürgerbüro in Meldorf Ihre Briefabstimmungsunterlagen zu erhalten oder sofort abzustimmen.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros Meldorf:Montag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Alle Briefabstimmungsanträge werden im Bürgerbüro in Meldorf, Roggenstraße 14, bearbeitet.
Briefabstimmungsunterlagen gibt es nur auf Antrag. Ein Briefabstimmungsantrag muss unbedingt persönlich vom Abstimmungsberechtigten unterschrieben werden. Ohne Unterschrift muss er leider zurückgeschickt werden. Einzige Ausnahme ist die elektronische Beantragung mit dem Online-Abstimmungsscheinantrag auf der Homepage des Amtes oder per E-Mail. Einer anderen als der abstimmungsberechtigten Person persönlich dürfen der Abstimmungsschein und die Briefabstimmungsunterlagen nur dann ausgehändigt werden, wenn der von der abstimmungsberechtigten Person unterschriebene Abstimmungsscheinantrag, eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung des Abstimmungsscheins oder eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Abstimmungsscheins und der Briefabstimmungsunterlagen vorgelegt wird. Es ist ausdrücklich nicht zulässig, dass jemand ohne entsprechende „Vollmacht“ für einen anderen die Unterlagen mitnimmt. Telefonische Anträge sind nicht zulässig!
Sofern Ihnen die Briefabstimmungsunterlagen zugeschickt werden sollen, ist eine Antragstellung nur bis Mittwoch, 15.04.2026, 12:00 Uhr, möglich. Ansonsten kann nicht sichergestellt werden, dass Ihnen die Unterlagen rechtzeitig zum Abstimmungstag vorliegen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist ein Antrag am Wahltag bis 15 Uhr ausschließlich im Bürgerbüro in Meldorf, Roggenstraße 14, möglich.
Mit den Briefabstimmungsunterlagen erhält der Abstimmungsberechtigte den amtlichen Stimmzettel, den Abstimmungsschein, einen blauen Abstimmungsumschlag, einen roten Abstimmungsbriefumschlag und ein Merkblatt. Der Abstimmungsberechtigte kennzeichnet zunächst den Stimmzettel mit einem Kreuz. Personen, die des Lesens unkundig sind oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihr Stimmrecht auszuüben, dürfen sich bei der Briefabstimmung einer Hilfsperson ihres Vertrauens bedienen. Der gekennzeichnete Stimmzettel wird gefaltet und in den blauen Abstimmungsumschlag gelegt. Der Umschlag ist zuzukleben. Anschließend muss die Versicherung an Eides Statt auf dem Abstimmungsschein vom Abstimmungsberechtigten bzw. der oben beschriebenen Hilfsperson unterschrieben werden. Der unterschriebene Abstimmungsschein wird dann zusammen mit dem verschlossenen blauen Abstimmungsumschlag in den roten Abstimmungsbriefumschlag gesteckt. Auch der Abstimmungsbriefumschlag ist zuzukleben. Anschließend kann der Abstimmungsbriefumschlag unfrankiert zur Post gegeben oder direkt bei der Amtsverwaltung abgegeben werden. Abstimmungsbriefumschläge, die aus dem Ausland abgeschickt werden, müssen allerdings frankiert werden. Diese sind nicht kostenfrei. Bei der Briefabstimmung muss der Abstimmungsberechtigte den Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel und dem Abstimmungsschein so rechtzeitig an die auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebene Adresse des Amtes absenden, dass er dort bis spätestens zum Abstimmungstag eingehen kann. Der Abstimmungsbrief kann auch in der Dienststelle des Amtes Mitteldithmarschen persönlich abgegeben werden. Verspätet eingegangene Abstimmungsunterlagen können leider nicht berücksichtigt werden.
Für weitere Rückfragen zur Briefabstimmung stehen Ihnen die Bürgerbüros des Amtes Mitteldithmarschen gerne zur Verfügung.