Umtausch in den EU-Führerschein

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Pkw- und Motorradführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Im Folgenden eine Terminübersicht:
I. Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papierführerscheine)
Nachfolgend finden Sie das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers mit Angabe des Tages, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:
Vor 1953: 19.01.2033
1953-1958: 19.01.2022
1959-1964: 19.01.2023
1965-1970: 19.01.2024
1971 oder später: 19.01.2025
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Die Beantragung darf frühestens ab dem 2. Quartal 2032 erfolgen.
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind (Kartenführerscheine mit weißem Rand)
Nachfolgend entnehmen Sie das Ausstellungsjahr inkl. die Datumsangabe bis wann der Umtausch erfolgt sein muss:
1999-2001: 19.01.2026
2002-2004: 19.01.2027
2005-2007: 19.01.2028
2008: 19.01.2029
2009: 19.01.2030
2010: 19.01.2031
2011: 19.01.2032
2012-18.01.2013: 19.01.2033
Für die Beantragung vereinbaren Sie bitte rechtzeitig online (oder telefonisch) einen Termin im Bürgerbüro Albersdorf oder Meldorf.